Servicegebiet: Großraum Köln Werktags 7:00 – 18:00 Uhr
Winterdienst

Streudienst. Umweltfreundlich. Stoffwechselt.

Splitt, Granulat oder abstumpfende Streumittel — wir streuen rechtzeitig und richtig dosiert. Salz nur, wo erlaubt und nötig.

UmweltfreundlichSplitt statt Salz
SatzungskonformSalzverbot beachtet
Foto-ProtokollDatum & GPS
Frühjahrs-ReinigungSplitt wieder weg
Im Detail

Was zum Streudienst gehört.

In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen verboten — Verstöße werden mit Bußgeld geahndet. Wir setzen auf abstumpfende, umweltverträgliche Streumittel und dosieren bedarfsgerecht.

Streumittel werden je nach Wetterlage gewählt: bei Reif reicht oft Splitt, bei Eisregen kommen abstumpfende Granulate zum Einsatz. Salz nur dort, wo zulässig.

Salzverbot prüfen

In den meisten Kommunen ist Streusalz auf öffentlichen Gehwegen verboten. Wir kennen die örtlichen Regeln.

Splitt & Granulat

Abstumpfende Streumittel — wirken mechanisch, schaden Pflanzen, Tieren und Beton nicht.

Rechtzeitige Streuung

Streuung vor erstem Tagesverkehr — werktags vor 7:00 Uhr. Mehrfach bei Tauwetter und erneutem Frost.

Richtige Dosierung

Sparsam, aber wirksam — typisch 100 – 200 g/m². Übermäßige Streuung schadet ohne Mehrnutzen.

Streugut-Lagerung

Trockene, witterungs­geschützte Lagerung auf dem Grundstück oder Anlieferung pro Einsatz.

Salz wo zulässig

Auf Privatflächen oder bei Eisregen, wo erlaubt — Tausalz nur dosiert und punktuell.

Frühjahrs-Aufnahme

Im März/April wird Streusplitt wieder eingesammelt — gesetzliche Pflicht in vielen Kommunen.

Foto-Dokumentation

Jeder Streueinsatz mit Foto, Datum und Uhrzeit dokumentiert — Nachweis bei Versicherungs­fall.

Modelle

Drei Modelle für den Streudienst.

Streudienst wird in der Regel mit Schneeräumung kombiniert — gleicher Einsatz, ein Vertrag, eine Abrechnung.

Saison­pauschal

Festpreis

Pauschal für die komplette Wintersaison — egal wie häufig Glätte herrscht. Plan­barkeit für Hausgeld-Abrechnung.

  • Festpreis Nov – März
  • Unbegrenzte Streueinsätze
  • Frühjahrs-Reinigung enthalten

Auf Abruf

Flexibel

Streueinsatz nur bei tatsächlicher Glätte, pro Einsatz abgerechnet. Geeignet für Objekte mit eigenem Hausmeister, der die Räumung selbst macht.

  • Pro Einsatz
  • Reaktion innerhalb 2 h
  • Kein Saisonfixum
Methodik

Wie wir streuen.

Vier Schritte — Mittelwahl, Streuung, Nachschau, Frühjahrs-Aufnahme.

  • 1 — Streumittel-Wahl

    Je nach Wetter und Untergrund: Splitt für trockenen Reif, Lava-Granulat für längere Wirkung, Sand für Treppen.

  • 2 — Dosierte Streuung

    Mit Streuwagen für Gehwege, von Hand für Stufen und Engstellen. Richtwert 100 – 200 g/m².

  • 3 — Nachschau

    Bei Tauwetter und erneutem Frost neue Streuung. Bei längerer Glätte mehrfach pro Tag.

  • 4 — Frühjahrs-Aufnahme

    Im März/April wird Streusplitt mit Kehrmaschine eingesammelt — Pflicht in vielen Satzungen.

Häufige Fragen

Was Hausverwaltungen zum Streudienst fragen.

Sechs der häufigsten Fragen — beantwortet so, wie wir es im Erstgespräch tun würden.

Warum kein Streusalz?
In vielen Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen verboten — wegen Schäden an Pflanzen, Tierpfoten, Beton und Grundwasser. Verstöße kosten Bußgeld. Wir kennen die örtlichen Satzungen und nutzen Salz nur dort, wo zulässig (z. B. Privat­wege, bei Eisregen).
Wieviel Streugut wird pro Saison verbraucht?
Richtwert: ca. 10 – 20 kg pro 100 m² Gehweg pro Saison — abhängig von Witterung. Bei strenger Saison kann es das Doppelte sein. In der Saisonpauschale ist das Streugut enthalten.
Müssen wir das Streugut bereitstellen?
Nein — wir bringen das Streumittel mit. Bei größeren Objekten bietet sich Lagerung vor Ort an (Streugut-Box, trocken, witterungs­geschützt). Wir liefern das Material und betanken regelmäßig nach.
Was kostet die Frühjahrs-Aufnahme?
Im Saisonpaket ist die Frühjahrs-Aufnahme enthalten. Bei Bedarfsabrechnung etwa 0,80 – 1,20 € pro Quadratmeter — mit Kehrmaschine durchgeführt. Pflicht in vielen Satzungen, vermeidet Bußgelder.
Wann wird konkret gestreut?
Sobald Glätte auftritt oder bei Schneefall im Anschluss an die Räumung — werktags spätestens bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr (je nach kommunaler Satzung). Bei Tauwetter mit erneutem Frost gegebenenfalls mehrfach.
Kann ich Asche, Sägemehl oder Kaffeesatz nutzen?
Wir raten ab. Diese Mittel verschmutzen Treppenhäuser, verstopfen Gullis und sind in vielen Kommunen nicht zugelassen. Splitt oder Lava-Granulat sind günstig, wirksam und satzungs­konform.
Nächster Schritt

Glätte unter Kontrolle — ohne Salzschäden.

Senden Sie uns Adresse und Gehweg-Fläche — wir prüfen die örtliche Satzung und schicken ein satzungs­konformes Festpreis-Angebot zurück.

Kontakt

Gertrudenstr. 6
50997 Köln
Mo – Fr: 7:00 – 18:00 Uhr