Für Verträge zwischen CLEAN-TRIX Objektbetreuung und gewerblichen Auftraggebern (B2B).
Stand: Mai 2026(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen CLEAN-TRIX Objektbetreuung, Inhaber Bülent Iskender, Gertrudenstr. 6, 50997 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über Leistungen der Gebäudereinigung, Außenanlagenpflege, des Hausmeisterservice, des Müllmanagements sowie des Winterdienstes.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchergeschäfte (§ 13 BGB) werden nicht abgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angebotsunterlagen, Leistungsverzeichnisse und Kalkulationen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Schriftliche Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage ab Angebotsdatum bindend.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsverzeichnis bzw. der Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist das schriftlich Vereinbarte.
(2) Über das vereinbarte Leistungsverzeichnis hinausgehende Arbeiten (z. B. Grundreinigung, Sonderreinigung, Schädenbeseitigung) werden gesondert beauftragt und gesondert vergütet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Reinigungsverfahren, Reinigungsmittel und Geräte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Nachhaltigkeit zu wählen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(1) Die Vergütung erfolgt nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Üblich sind monatliche Pauschalen für laufende Leistungen sowie Einzelabrechnungen für Sonder- und Zusatzleistungen.
(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 € geltend zu machen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise einmal pro Kalenderjahr unter Ankündigung mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende an die Entwicklung der Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks sowie an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen.
(5) Aufrechnungen sowie Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenfrei die zur Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse, abschließbare Räume zur Aufbewahrung der Reinigungsmittel und -geräte sowie sanitäre Einrichtungen für das Reinigungspersonal zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Objekte zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind. Übergebene Schlüssel werden vom Auftragnehmer sorgfältig verwahrt und ausschließlich für die Auftragserfüllung verwendet.
(3) Mängel an der erbrachten Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel nicht oder nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
(4) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Verhältnisse am Objekt (z. B. Allergien, Sicherheitsauflagen, denkmalgeschützte Bereiche, empfindliche Oberflächen).
(1) Die Leistungen werden grundsätzlich an Werktagen (Montag bis Freitag) während der Geschäftszeiten erbracht, sofern nicht abweichend vereinbart. An gesetzlichen Feiertagen ruht die Leistungserbringung; ausgefallene Termine werden, soweit erforderlich, vor- oder nachgeholt.
(2) Der Auftragnehmer setzt eigenes, geschultes und versichertes Personal ein. Er ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Einsatz von Personal in Schwarzarbeit oder unter Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ist ausgeschlossen. Auf Verlangen weist der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Anmeldung seines Personals nach.
(1) Mängelrügen sind innerhalb der in § 5 Abs. 3 genannten Frist schriftlich (auch per E-Mail) an den Auftragnehmer zu richten und so konkret zu fassen, dass die beanstandete Stelle und der Mangel eindeutig identifizierbar sind.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge nimmt der Auftragnehmer eine kostenfreie Nacherfüllung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Rüge (an Werktagen) vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, richten sich nach § 8 dieser AGB.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer unterhält für seine Tätigkeit eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Auf Verlangen legt er einen aktuellen Versicherungsnachweis mit der jeweils aktuellen Deckungssumme vor.
(4) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt — sofern nicht abweichend vereinbart — 12 Monate, beginnend mit dem im Vertrag vereinbarten Leistungsbeginn.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Empfänger.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsrechnungen in Verzug ist und auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt.
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien — soweit erforderlich — eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer ihres Vorliegens von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Sturm, Hochwasser, Brand, Pandemien und behördliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang, Streiks, Aussperrungen sowie Energieversorgungsengpässe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Ereignisses. Beide Parteien sind verpflichtet, sich bei länger andauernder höherer Gewalt redlich um eine vertragliche Anpassung zu bemühen.
(1) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht eine Leistung naturgemäß am Objekt zu erbringen ist.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Köln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.